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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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VV NMeldVO,NI - Verwaltungsvorschrift NMeldVO
VV NMeldVO,NI - Verwaltungsvorschrift NMeldVO
Abschnitt 1 VV NMeldVO, Allgemeines
Abschnitt 2 VV NMeldVO, zu § 5 (Datenübermittlungen an die Landesstatistikbehörde)
Abschnitt 3 VV NMeldVO, zu § 6 (Datenübermittlungen an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe)
Abschnitt 4 VV NMeldVO, zu § 7 (Datenübermittlungen an die Grundschulen und die Schulbehörden)
Abschnitt 5 VV NMeldVO, zu § 8 (Datenübermittlungen an die für die Erhebung des Kurbeitrages zuständige Stelle)
Abschnitt 6 VV NMeldVO, zu § 9 (Datenübermittlungen an die für das Niedersächsische Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern zuständige Behörde)
Abschnitt 7 VV NMeldVO, zu § 10 (Datenübermittlungen an die Vertrauensstelle nach dem Gesetz über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen)
Abschnitt 8 VV NMeldVO, zu § 11 (Datenübermittlungen zum Zweck der Fortschreibung polizeilicher Informationssysteme)
Abschnitt 9 VV NMeldVO, zu § 12 (Datenübermittlungen an die Landkreise)
Abschnitt 10 VV NMeldVO, zu § 13 (Datenübermittlungen an die Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden)
Abschnitt 11 VV NMeldVO, zu § 14 (Datenübermittlungen an die für Abfallbeseitigung zuständige Stelle)
Abschnitt 12 VV NMeldVO, zu § 15 (Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk)
Abschnitt 13 VV NMeldVO, zu § 16 (Datenübermittlungen an das Bundesverwaltungsamt)
Abschnitt 14 VV NMeldVO, zu § 17 (Datenübermittlungen an die Suchdienste)
Abschnitt 15 VV NMeldVO, zu § 18 (Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
Abschnitt 16 VV NMeldVO, zu § 19 (Änderungsmitteilungen)
Abschnitt 17 VV NMeldVO, zu § 21 (Automatisierter Abruf nach § 34a BMG)
Abschnitt 18 VV NMeldVO, zu § 22 (Automatisierter Abruf nach § 43 Abs. 2 BMG)
Abschnitt 19 VV NMeldVO, zu § 23 (Datenübermittlung an den Landesbetrieb)
Abschnitt 20 VV NMeldVO, Schlussbestimmung