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...Flurbereinigungsbehörde, die den angefochtenen Bescheid erließ, noch an die obere Flurbereinigungsbehörde als die Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hätte Dieser ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat ( § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG , § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO )...
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Entscheidungsdatum: 06.03.2013