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  • ...5. die folgenden für das ehemalige Land Schaumburg-Lippe erlassenen Gesetze und Verordnungen: a) Gesetz, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden vom 24. April 1894 (Nieders. Sb. III S. 124),3. die folgenden für die ehemals preußischen Gebietsteile des Landes erlassenen Gesetze und Verordnungen:...

    Rechtsstand: 01.01.1986 | VORIS Nummer: 62100010000000


  • ...5. die folgenden für das ehemalige Land Schaumburg-Lippe erlassenen Gesetze und Verordnungen: a) Gesetz, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden vom 24. April 1894 (Nieders. Sb. III S. 124),3. die folgenden für die ehemals preußischen Gebietsteile des Landes erlassenen Gesetze und Verordnungen:...

    Rechtsstand: 01.01.1972 | VORIS Nummer: 62100010000000


  • ...Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Ermächtigung nach Satz 1 Nr. 1 schließt Bestimmungen über die Übermittlung der für den Steuerabzug erforderlichen Angaben an Arbeitgeber und andere zum Kirchensteuerabzug Verpflichtete ein....

    Rechtsstand: 01.01.2009 | VORIS Nummer: 62100010000000


  • ...Wird die Maßstabsteuer ganz oder teilweise gestundet, niedergeschlagen, erlassen oder erstattet oder wird die Vollziehung des Steuerbescheides ausgesetzt, so ist das Finanzamt berechtigt, die gleiche Entscheidung auch für die entsprechende Landes-(Diözesan-)Kirchensteuer zu treffen;...

    Rechtsstand: 01.01.2009 | VORIS Nummer: 62100010000000


  • ...Wird die Maßstabsteuer ganz oder teilweise gestundet, niedergeschlagen, erlassen oder erstattet oder wird die Vollziehung des Steuerbescheides ausgesetzt, so ist das Finanzamt berechtigt, die gleiche Entscheidung auch für die entsprechende Landes-(Diözesan-)Kirchensteuer zu treffen;...

    Rechtsstand: 01.01.2002 | VORIS Nummer: 62100010000000


  • ...5. über die Bekanntmachung der Steuerordnungen und der Beschlüsse der Kirchengemeinden oder Kirchengemeindeverbände und Weltanschauungsgemeinschaften, die Ortskirchensteuer und örtliche Steuern der Weltanschauungsgemeinschaften betreffen, Rechtsverordnungen zu erlassen....

    Rechtsstand: 01.01.2002 | VORIS Nummer: 62100010000000


  • ...5. über die Bekanntmachung der Steuerordnungen und der Beschlüsse der Kirchengemeinden oder Kirchengemeindeverbände und Weltanschauungsgemeinschaften, die Ortskirchensteuer und örtliche Steuern der Weltanschauungsgemeinschaften betreffen, Rechtsverordnungen zu erlassen....

    Rechtsstand: 01.01.1972 | VORIS Nummer: 62100010000000


  • ...Wird die Maßstabsteuer ganz oder teilweise gestundet, niedergeschlagen, erlassen oder erstattet oder wird die Vollziehung des Steuerbescheides ausgesetzt, so ist das Finanzamt berechtigt, die gleiche Entscheidung auch für die entsprechende Landes-(Diözesan-)Kirchensteuer zu treffen;...

    Rechtsstand: 01.01.1972 | VORIS Nummer: 62100010000000