Suche nach "Erlassen"

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  • ...erlassenen Rechtsvorschriften ganz oder zum Teil nicht anzuwenden sind, soweit öffentliche Belange dies zwingend erfordern, insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. (5) Die auf Grund der §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen der Bundesregierung gelten für die Beamten entsprechend, soweit nicht die oberste Arbeitsschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Innenministerium durch Verordnung abweichende Regelungen trifft....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...(1) Die allgemeinen Vorschriften über die Laufbahnen der Beamten und die besonderen Vorschriften für die einzelnen Laufbahnen werden nach Maßgabe der §§ 22 bis 30 durch Verordnung erlassen. (2) Im Rahmen der Laufbahnvorschriften werden die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vom Fachministerium im Benehmen mit dem Innenministerium durch Verordnung erlassen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...(3) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung für Beamte im Schuldienst von den Absätzen 1 und 2 abweichende Vorschriften zu erlassen, die...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...(4) Das Innenministerium wird ermächtigt, durch Verordnung für die mittelbaren Landesbeamten abweichend von § 84 Satz 2 Vorschriften über das Tragen und die Gestaltung der Dienstkleidung und die Dienstgradabzeichen sowie die persönliche Ausrüstung zu erlassen....

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...(3) 1 Die Mitgliedschaft im Landespersonalausschuss ruht während der Dauer eines Disziplinarverfahrens. 2 Sie ruht auch während der Dauer eines nach § 67 erlassenen Verbots, die Dienstgeschäfte zu führen....

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...2. Den Widerspruchsbescheid erlässt die oberste Dienstbehörde. Sie kann die Entscheidung für Fälle, in denen sie die Maßnahme nicht selbst getroffen hat, durch allgemeine Anordnung auf andere Behörden übertragen; die Anordnung ist im Niedersächsischen Ministerialblatt zu veröffentlichen...

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    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...4. die auf Grund des § 87 Abs. 6 für Beamte erlassenen Vorschriften...

    Rechtsstand: 01.01.2005 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrämter an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen werden durch Verordnungen erlassen....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...19. die zur Durch- und Ausführung der in den Nummern 1 bis 18 genannten Gesetze erlassenen sowie die sonstigen auf das Deutsche Beamtengesetz gestützten Vorschriften,...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...Die Landesregierung wird ermächtigt, die in diesem Gesetz vorgesehenen Verordnungen zu erlassen, soweit nichts anderes bestimmt ist...

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    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000