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  • ...(1) 1 Frühestens nach Ablauf von zwei Wochen seit der Bekanntgabe nach § 2 Abs. 4 und spätestens sechs Wochen vor dem letzten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben. 2 Es ist von sämtlichen Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterschreiben....

    Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000