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...Soweit die Ablehnung eines Verwaltungsakts rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, spricht das Gericht nach § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung der Finanzbehörde (Familienkasse) aus, den begehrten Verwaltungsakt zu erlassen, wenn die Sache spruchreif ist...
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Entscheidungsdatum: 09.12.2009