Suche nach "Landeshaushaltsordnung"
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...(2) Die Prüfung der Rechnung des Instituts obliegt der durch die Satzung oder die Aufsichtsbehörde bestimmten Stelle; § 111 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt....
Rechtsstand: 01.01.2005 | VORIS Nummer: 22210010000000
...(2) Die Prüfung der Rechnung des Instituts obliegt der bei der Bezirksregierung Braunschweig eingerichteten Vorprüfungsstelle; § 111 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt....
Rechtsstand: 19.03.1993 | VORIS Nummer: 22210010000000