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...§ 18 NSchGesVO - Zusätzliche Anforderungen an Einrichtungen für die praktische Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und NotfallsanitäternBibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)...
Rechtsstand: 01.01.2021 | VORIS Nummer: 21064
...Verordnung über die Erstattung von Kosten der Pflegeschulen in freier Trägerschaft Bibliographie TitelVerordnung über die Erstattung von Kosten der Pflegeschulen in freier Trägerschaft Redaktionelle Abkürzung...
Rechtsstand: 01.01.2020 | VORIS Nummer: 21064
...§ 1 NSchGesVO - Regelungsbereich Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)Amtliche Abkürzung NSchGesVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 Dieser Abschnitt regelt das Nähere zu den Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung von Schulen für Gesundheitsfachberufe nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für...
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064
...§ 4 NSchGesVO - Zusätzliche Anforderungen für Schulen zur Ausbildung von Hebammen und EntbindungspflegernBibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)...
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064
...§ 5 NSchGesVO - Zusätzliche Anforderungen für Schulen zur Ausbildung von Logopädinnen und Logopäden BibliographieTitel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)...
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064
...§ 8 NSchGesVO - Regelungsbereich Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)Amtliche Abkürzung NSchGesVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 Dieser Abschnitt regelt das Nähere zu den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 NSchGesG an Einrichtungen des Gesundheitswesens für die praktische Ausbildung....
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064
...§ 9 NSchGesVO - Anforderungen an alle Einrichtungen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)Amtliche Abkürzung NSchGesVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Die Einrichtung ist in zumutbarer Weise erreichbar ( § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NSchGesG ), wenn sie von der Schule bei normalen Verkehrsverhältnissen mit einer Fahrzeit von höchstens 60 Minuten...
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064
...§ 10 NSchGesVO - Zusätzliche Anforderungen an Einrichtungen für die praktische Ausbildung von Physiotherapeutinnen und PhysiotherapeutenBibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)...
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064
...§ 11 NSchGesVO - Zusätzliche Anforderungen an Einrichtungen für die praktische Ausbildung von Masseurinnen und medizinischen Bademeisterinnen und Masseuren und medizinischen BademeisternBibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)...
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064
...§ 12 NSchGesVO - Zusätzliche Anforderungen an Einrichtungen für die praktische Ausbildung von Hebammen und EntbindungspflegernBibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)...
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064
...§ 13 NSchGesVO - Zusätzliche Anforderungen an Einrichtungen für die praktische Ausbildung von technischen Assistentinnen in der Medizin und technischen Assistenten in der MedizinBibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)...
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064
...§ 14 NSchGesVO - Zusätzliche Anforderungen an Einrichtungen für die praktische Ausbildung von Logopädinnen und LogopädenBibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)...
Rechtsstand: 01.11.2017 | VORIS Nummer: 21064