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93 Suchergebnisse

  • ...§ 29 NDiszG - Protokoll Bibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG) Amtliche AbkürzungNDiszG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20412 (1) 1 Über Anhörungen und Beweiserhebungen sind Protokolle aufzunehmen;...

    Rechtsstand: 01.04.2009 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 58 NDiszG - Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von BezügenBibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG) Amtliche Abkürzung NDiszG Normtyp Gesetz Normgeber...

    Rechtsstand: 01.04.2009 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 68 NDiszG - Rechtswirkungen, Entschädigung Bibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG)Amtliche Abkürzung NDiszG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20412 (1) 1 Wird in einem Wiederaufnahmeverfahren das angefochtene Urteil zugunsten der Beamtin oder des Beamten aufgehoben, so erhält diese oder dieser von dem Eintritt der Rechtskraft des aufgehobenen Urteils an die...

    Rechtsstand: 01.04.2009 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 73a NDiszG - Beamtinnen und Beamte in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf ProbeBibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG) Amtliche Abkürzung NDiszG Normtyp Gesetz Normgeber...

    Rechtsstand: 01.04.2009 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 85 NBG - Dienstvergehen (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Der Beamte begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. 2 Ein Verhalten des Beamten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des...

    Rechtsstand: 01.01.2008 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 8 NDiszG - Geldbuße Bibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG) Amtliche AbkürzungNDiszG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20412 1 Die Geldbuße ist die Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages. 2 Sie kann bis zur Höhe von 2.500 Euro ausgesprochen werden. 3 Werden weder Dienst- noch Anwärterbezüge gezahlt, so ist die Geldbuße bis zur Höhe von 500 Euro...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 11 NDiszG - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis Bibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG)Amtliche Abkürzung NDiszG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20412 (1) 1 Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis endet das Dienstverhältnis. 2 Die Beamtin oder der Beamte verliert den Anspruch auf Besoldung und Versorgung sowie die Befugnis, die Amtsbezeichnung und die im...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 19 NDiszG - Einleitung auf Antrag der Beamtin oder des Beamten Bibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG)Amtliche Abkürzung NDiszG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20412 (1) Die Beamtin oder der Beamte kann bei der Disziplinarbehörde oder bei der höheren Disziplinarbehörde die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst beantragen, um sich von dem Verdacht eines...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 20 NDiszG - Ausdehnung und Beschränkung Bibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG)Amtliche Abkürzung NDiszG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20412 (1) 1 Das Disziplinarverfahren soll bis zum Erlass einer Entscheidung nach den §§ 32 bis 34 auf weitere Sachverhalte ausgedehnt werden, die den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung rechtfertigen. 2 Die...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 22 NDiszG - Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen Bibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG)Amtliche Abkürzung NDiszG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20412 Zur Aufklärung des Sachverhalts sind die belastenden, die entlastenden und die Umstände zu ermitteln, die für die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme bedeutsam sind...

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    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 25 NDiszG - Beweiserhebung Bibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG) Amtliche AbkürzungNDiszG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20412 (1) 1 Die erforderlichen Beweise sind zu erheben. 2 Hierbei können insbesondere...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20412


  • ...§ 34 NDiszG - Disziplinarklage, Klagebehörde Bibliographie Titel Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG)Amtliche Abkürzung NDiszG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20412 (1) Soll eine Zurückstufung, eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder eine Aberkennung des Ruhegehalts ausgesprochen werden, so ist Disziplinarklage zu erheben...

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    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20412