Suche nach "Landeshaushaltsordnung"

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  • ...(2) Die Rechnungshöfe der vertragsschließenden Länder sind berechtigt, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der zuständigen Behörden im Rahmen der Durchführung dieses Staatsvertrages zu prüfen. Sie sollen Prüfvereinbarungen auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnungen treffen...

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    Rechtsstand: 01.02.2022 | VORIS Nummer: 78120