Suche nach "Landeshaushaltsordnung"
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...Der Klägerin sei wegen der fehlenden Reformbetroffenheit der Zutritt zum Auswahlverfahren verwehrt. Die zu besetzende Stelle sei nicht im Sinne der Landeshaushaltsordnung für jedermann verfügbar.Hierbei stehe dem Land Niedersachsen das Instrumentarium der Landeshaushaltsordnung zur Verfügung mit den entsprechenden Möglichkeiten, Stellenvorbehalte anzubringen, um die hieraus resultierenden Stellen für freigesetzte Arbeitnehmer(innen) zu nutzen...
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Entscheidungsdatum: 18.10.2001