Suche nach "Erlassen"

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  • ...(2) Die Bildung und Führung von Akten in Personal- und Justizverwaltungsangelegenheiten richten sich, soweit nicht nachfolgend gesondert geregelt, nach den hierzu erlassenen Vorschriften.Soweit die Aktenordnung Geschäftsvorgänge nicht behandelt, gelten für diese die von der zuständigen obersten Landesbehörde erlassenen besonderen Vorschriften....

    Rechtsstand: 01.01.2024 | VORIS Nummer: 31660


  • ...2. über das Jahr der Anordnung des Weglegens und den Ablauf der Aufbewahrungsfristen, 3. über die Archivwürdigkeit nach den hierzu erlassenen Bestimmungen,4. soweit hierzu gesonderte Bestimmungen erlassen sind, über die Eignung für Ausbildungs- und Prüfungszwecke...

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    Rechtsstand: 01.01.2024 | VORIS Nummer: 31660