JVAABBLAV,NI - JVA Arbeitsbetriebe-Bedarfslieferung-Allgemeine Verfügung

Lieferung des Bedarfs der Justizbehörden durch die Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten

Bibliographie

Titel
Lieferung des Bedarfs der Justizbehörden durch die Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten
Redaktionelle Abkürzung
JVAABBLAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34305

AV d. MJ v. 24. 10. 2022 (4441 - 302.9) *

Vom 24. Oktober 2022 (Nds. Rpfl. S. 394)

- Nds. Rpfl. S. 394 -

VORIS 34305

Die AV d. MJ v. 20. 10. 2016 (4441 - 302.9) - Nds. Rpfl. S. 399 - tritt aufgrund der Nummer 6.1 des RdErl. d. StK v. 12. 12. 2018 (Nds. MBl. S. 1440) mit Ablauf des 31. 12. 2022 automatisch außer Kraft.

Abschnitt 1 JVAABBLAV

Bibliographie

Titel
Lieferung des Bedarfs der Justizbehörden durch die Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten
Redaktionelle Abkürzung
JVAABBLAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34305

Für die Justizbehörden sind bei der Erteilung von Aufträgen an die Justizvollzugsanstalten, insbesondere für den Bezug von Möbeln, Bekleidungs- und Ausstattungsgegenständen und Vordrucken sowie für die Erledigung von Druckerei- und Buchbindearbeiten, folgende Bestimmungen zu beachten:

1.1 Sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die in den Arbeitsbetrieben zur Gefangenenbeschäftigung in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten hergestellt werden, sind durch die Justizbehörden vorrangig von dort zu beziehen.

1.2 1Ausnahmen sind nur aus wichtigen Gründen gestattet. 2Über diese Fälle entscheidet das MJ, bei dem Anträge für Ausnahmegenehmigungen in Textform einzureichen sind.

1.3 1Auch die beim Neubau von Justizgebäuden benötigten Erstausstattungen sind nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Staatlichen Baumanagement Niedersachsen über die Fachbereiche Arbeit der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten zu beziehen. 2Bestellungen sind mit dem MJ abzustimmen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 2 der AV vom 24. Oktober 2022 (Nds. Rpfl. S. 394)

Abschnitt 2 JVAABBLAV

Bibliographie

Titel
Lieferung des Bedarfs der Justizbehörden durch die Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten
Redaktionelle Abkürzung
JVAABBLAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34305

Diese AV tritt am 1. 1. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 2 der AV vom 24. Oktober 2022 (Nds. Rpfl. S. 394)