2. MÄStVG,NI - Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag-Gesetz

Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
2. MÄStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Vom 23. März 2022 (Nds. GVBl. S. 194 - VORIS 22620 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 2. MÄStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
2. MÄStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage veröffentlicht.

(3) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. 2Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. Februar 2023 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Art. 2 2. MÄStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
2. MÄStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 23. März 2022

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil