RPflPrüfG,NI - Rechtspflegerprüfung G

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
RPflPrüfG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320010000000

Vom 18. September 2001 (GVBl. S. 612 - VORIS 31320 01 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 RPflPrüfG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
RPflPrüfG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320010000000

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 6. Oktober 2001 (Bek. vom 12. Oktober 2001, Nds. GVBl. S. 651).

Art. 2 RPflPrüfG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
RPflPrüfG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320010000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

H a n n o v e r, den 18. September 2001

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Rolf W e r n s t e d t

Das vorstehende Gesetz wird hiemit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Sigmar G a b r i e l

Anlage 1 RPflPrüfG - Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
RPflPrüfG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320010000000