GeoAnwSZRdErl,NI - Geodäsie und Geoinformation-Anwärtersonderzuschlagsrunderlass

Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
Redaktionelle Abkürzung
GeoAnwSZRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

RdErl. d. MF v. 19.12.2023 - VD4 03602/1/§59(VV) -

Vom 19. Dezember 2023 (Nds. MBl. 2024 Nr. 23)

- VORIS 20441 -

Bezug: RdErl. v. 10.06.2021 (Nds. MBl. S. 1139)
- VORIS 20441 -

Abschnitt 1 GeoAnwSZRdErl

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
Redaktionelle Abkürzung
GeoAnwSZRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Aufgrund des § 59 NBesG vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.12.2023 (Nds. GVBl. S. 320), werden Anwärterinnen und Anwärtern sowie Referendarinnen und Referendaren in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation, aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 19. Dezember 2023 (Nds. MBl. 2024 Nr. 23)

Abschnitt 2 GeoAnwSZRdErl

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
Redaktionelle Abkürzung
GeoAnwSZRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Dieser RdErl. tritt am 01.05.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30.04.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 19. Dezember 2023 (Nds. MBl. 2024 Nr. 23)

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