HMuRdErl,NI - Haushaltsmusterrunderlass

Kommunales Haushaltsrecht;
Ausführungserlass mit Mustern gemäß § 178 Abs. 3 NKomVG und einer Abschreibungstabelle gemäß § 49 Abs. 2 KomHKVO

Bibliographie

Titel
Kommunales Haushaltsrecht; Ausführungserlass mit Mustern gemäß § 178 Abs. 3 NKomVG und einer Abschreibungstabelle gemäß § 49 Abs. 2 KomHKVO
Redaktionelle Abkürzung
HMuRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

RdErl. d. MI v. 27. 9. 2023 - 33.12-10306 -

Vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)

- VORIS 20300 -

Bezug: RdErl. v. 24. 4. 2017 (Nds. MBl. S. 566)
- VORIS 20300 -

Abschnitt 1 HMuRdErl

Bibliographie

Titel
Kommunales Haushaltsrecht; Ausführungserlass mit Mustern gemäß § 178 Abs. 3 NKomVG und einer Abschreibungstabelle gemäß § 49 Abs. 2 KomHKVO
Redaktionelle Abkürzung
HMuRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Gemäß § 178 Abs. 3 NKomVG werden aus Gründen der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der kommunalen Haushalte die folgenden Haushaltsmuster (Anlagen 1 bis 18) für verbindlich erklärt:

1.1
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Muster 1),

1.2
Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung (Muster 2),

1.3
Stellenplan (Muster 3),

1.4
Übersicht Ergebnishaushalt (Muster 4),

1.5
Übersicht Finanzhaushalt (Muster 5),

1.6
Ergebnishaushalt (Muster 6),

1.7
Finanzhaushalt (Muster 7),

1.8
Teilhaushalt (Muster 8),

1.9
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen (Muster 9),

1.10
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (Muster 10),

1.11
Ergebnisrechnung (Muster 11),

1.12
Finanzrechnung (Muster 12),

1.13
Teil-Ergebnis- und Finanzrechnung (Muster 13),

1.14
Bilanz (Muster 14),

1.15
Anlagenübersicht (Muster 15),

1.16
Schuldenübersicht (Muster 16),

1.17
Rückstellungsübersicht (Muster 17) und

1.18
Forderungsübersicht (Muster 18).

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)

Abschnitt 2 HMuRdErl

Bibliographie

Titel
Kommunales Haushaltsrecht; Ausführungserlass mit Mustern gemäß § 178 Abs. 3 NKomVG und einer Abschreibungstabelle gemäß § 49 Abs. 2 KomHKVO
Redaktionelle Abkürzung
HMuRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Die formale Gestaltung der örtlichen Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen sowie der Übersichten nach Nummer 1 darf unter Einhaltung des Mindestinhalts der Haushaltsmuster geringfügig abweichen. Werden in den Übersichten bei Einzelpositionen Vorzeichen verwendet, sind die Auswirkungen auf in den Mustern vorgegebenen Berechnungen mit einer zusätzlichen Erläuterung anzugeben.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)

Abschnitt 3 HMuRdErl

Bibliographie

Titel
Kommunales Haushaltsrecht; Ausführungserlass mit Mustern gemäß § 178 Abs. 3 NKomVG und einer Abschreibungstabelle gemäß § 49 Abs. 2 KomHKVO
Redaktionelle Abkürzung
HMuRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Gemäß § 49 Abs. 2 KomHKVO wird eine Abschreibungstabelle erlassen (Anlage 19). Abweichungen von der in der Abschreibungstabelle angegebenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sind zu begründen und im Jahresabschluss zu dokumentieren (§ 49 Abs. 2 Satz 2 KomHKVO). Bei in der Abschreibungstabelle nicht aufgeführten Vermögensgegenständen ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer durch die Heranziehung geeigneter Abschreibungstabellen zu ermitteln. In der Abschreibungstabelle vorgenommene Anpassungen der Vorgaben zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer finden bei ab dem 1. 1. 2024 zu aktivierenden Vermögensgegenständen Anwendung.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)

Abschnitt 4 HMuRdErl

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Titel
Kommunales Haushaltsrecht; Ausführungserlass mit Mustern gemäß § 178 Abs. 3 NKomVG und einer Abschreibungstabelle gemäß § 49 Abs. 2 KomHKVO
Redaktionelle Abkürzung
HMuRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Die in den Haushaltsmustern enthaltene Bezeichnung "Gemeinde" ist an den für die Kommune jeweils zu verwendendem Begriff anzupassen. Das gilt ebenso für die unterhalb der Unterschriften in den Mustern 1, 2 und 14 vorgesehene Bezeichnung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 760)