VwMStKBeschl,NI - VerwaltungsmodernisierungsBeschl StK

Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich der StK

Bibliographie

Titel
Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich der StK
Redaktionelle Abkürzung
VwMStKBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Beschl. d. LReg v. 13. 7. 2004 - StK-201-01470/6-7 -, 7. 9. 2004 - StK-201-01470/6-7.4.1 - und 14. 9. 2004 - StK-201-01470/6-7 -

Vom 13. Juli/7./14. September 2004 (Nds. MBl. S. 686)

Geändert durch Nummer 1 des Beschl. vom 17. Juli 2012 (Nds. MBl. S. 615)

- VORIS 20100 -

Bezug:

Beschl. v. 14. 12. 1999 (Nds. MBl. 2000 S. 2)
- VORIS 22620 07 00 02 002 -

Abschnitt 1 VwMStKBeschl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich der StK
Redaktionelle Abkürzung
VwMStKBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

I.
Die LReg hat am 13. 7. 2004 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Mit Wirkung vom 1. 1. 2005 werden die nachstehenden Aufgaben verlagert:

1.1
Die bisher von der StK wahrgenommene Aufgabe "Staatsarchivverwaltung", ausgenommen Fach- und Dienstaufsicht, Archivrecht sowie Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und der Arbeitsgemeinschaft niedersächsischer Kommunalarchive, auf das zum gleichen Zeitpunkt neu zu errichtende Niedersächsische Landesarchiv.

1.2
Die bisher von den Bezirksregierungen (Dezernat 301) wahrgenommenen Aufgaben "Orden, Auszeichnungen und Ehrungen" sowie "Organisation des Tages der Ehrenamtlichen" auf die StK.

1.3
Die bisher von den Europabüros der Bezirksregierungen wahrgenommene Förderung von Projekten zur europäischen Integration auf die StK.

1.4
Die bisher von der BezReg Weser-Ems wahrgenommen Aufgaben der Geschäftsstelle für die Neue Hanse Interregio (NHI) einschließlich der "Hanse Passage" (Teil der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III C) auf die StK.

2.
Die mit der Aufgabenverlagerung nach Nummer 1 zusammenhängenden personal-, stellenwirtschaftlichen sowie organisatorischen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen regelt die StK im Einvernehmen mit dem MF und dem MI bis zum 31. 12. 2004.

Abschnitt 2 VwMStKBeschl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich der StK
Redaktionelle Abkürzung
VwMStKBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

II.
Die LReg hat am 7. 9. 2004 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Mit Wirkung vom 1. 1. 2005 werden die nachstehenden Aufgaben verlagert:

1.1
(weggefallen)

1.2
Die bisher von der BezReg Weser-Ems (Dezernat 301) wahrgenommene Aufgabe "Vollzug des Mediendienste-Staatsvertrages, insbesondere Kontrolle der Anbieterkennzeichnung" und die Aufgabe "Vollzug des Teledienstegesetzes" auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. (1)

2.
Die mit der Aufgabenverlagerung nach Nummer 1 zusammenhängenden personal-, stellenwirtschaftlichen sowie organisatorischen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen regelt die StK im Einvernehmen mit dem MF, dem MI, dem ML und dem MW bis zum 31. 12. 2005.

3.
Der Bezugsbeschluss wird aufgehoben.

Abschnitt 3 VwMStKBeschl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich der StK
Redaktionelle Abkürzung
VwMStKBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

III.
Die LReg hat am 14. 9. 2004 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Mit Wirkung vom 1. 1. 2005 wird die Aufgabe "Betreuung der zum 31. 12. 2004 geschlossenen Aktenbestände der BezReg (Altregistratur)" von den Bezirksregierungen (Dezernat 103) auf das zum gleichen Zeitpunkt neu zu errichtende Niedersächsische Landesarchiv verlagert, soweit sie nicht von der Landesschulbehörde und der Polizeiverwaltung übernommen wird.

2.
Die mit der Aufgabenverlagerung nach Nummer 1 zusammenhängenden personal-, stellenwirtschaftlichen sowie organisatorischen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen regelt die StK im Einvernehmen mit dem MF und dem MI bis zum 31. 12. 2004.