NTHGAufhG,NI - NTHG-Aufhebungsgesetz

Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule und zur Auflösung der Niedersächsischen Technischen Hochschule

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule und zur Auflösung der Niedersächsischen Technischen Hochschule
Redaktionelle Abkürzung
NTHGAufhG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Vom 15. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 384, 391 - VORIS 22210 -) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule1
Auflösung der Niedersächsischen Technischen Hochschule2
Überleitungsvorschriften3

Artikel 5 des Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen vom 15. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 384)

§ 1 NTHGAufhG - Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule und zur Auflösung der Niedersächsischen Technischen Hochschule
Redaktionelle Abkürzung
NTHGAufhG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Das Gesetz zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTHG) vom 15. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 477), wird aufgehoben.

§ 2 NTHGAufhG - Auflösung der Niedersächsischen Technischen Hochschule

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule und zur Auflösung der Niedersächsischen Technischen Hochschule
Redaktionelle Abkürzung
NTHGAufhG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Die Niedersächsische Technischen Hochschule (NTH) ist mit Ablauf des 31. Dezember 2015 aufgelöst.

§ 3 NTHGAufhG - Überleitungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule und zur Auflösung der Niedersächsischen Technischen Hochschule
Redaktionelle Abkürzung
NTHGAufhG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

(1) Vorhaben der NTH werden von der Mitgliedsuniversität fortgeführt, die das Vorhaben im Jahr 2015 fortgeführt hat.

(2) 1Die Universität Hannover erstellt die Schlussbilanz der NTH zum 31. Dezember 2015. 2Noch vorhandene Mittel, die zuvor der NTH zugewiesen waren, werden nach deren Auflösung von der Universität Hannover verwaltet.