Gemäß Nummer 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a werden die dienstrechtlichen Befugnisse des ML wie folgt übertragen:
1.1
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechender Vergütungs- oder Entgeltgruppen mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung der Abteilungs-, Dezernats- und Institutsleitungen von der Zustimmung des ML abhängig sind.
1.2
Niedersächsisches Landgestüt
Ämter der BesGr. A 12 und abwärts sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechender Vergütungs- oder Entgeltgruppen.
1.3
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der EntgeltGr. 9 (VergütungsGr. V b nach Aufstieg aus V c) und abwärts.
1.4
Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt
Ämter der BesGr. A 13 (zweites Einstiegsamt) und abwärts sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der EntgeltGr. 13/13 Ü und abwärts.
1.5
Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung
Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechender Vergütungs- oder Entgeltgruppen mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung der Dezernatsleitungen von der Zustimmung des ML abhängig sind.