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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DRBefMLRdErl

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse und Zuständigkeiten nach § 25 NBesG
Redaktionelle Abkürzung
DRBefMLRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Gemäß Nummer 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a werden die dienstrechtlichen Befugnisse des ML wie folgt übertragen:

1.1
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechender Vergütungs- oder Entgeltgruppen mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung der Abteilungs-, Dezernats- und Institutsleitungen von der Zustimmung des ML abhängig sind.

1.2
Niedersächsisches Landgestüt

Ämter der BesGr. A 12 und abwärts sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechender Vergütungs- oder Entgeltgruppen.

1.3
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der EntgeltGr. 9 (VergütungsGr. V b nach Aufstieg aus V c) und abwärts.

1.4
Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt

Ämter der BesGr. A 13 (zweites Einstiegsamt) und abwärts sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der EntgeltGr. 13/13 Ü und abwärts.

1.5
Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung

Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechender Vergütungs- oder Entgeltgruppen mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung der Dezernatsleitungen von der Zustimmung des ML abhängig sind.