1. Zum 1.12.2020 werden vier regionale Landesämter in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück gebildet. Die regionalen Landesämter unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht des MK. Sie tragen die Behördenbezeichnung "Regionales Landesamt für Schule und Bildung" mit der amtlichen Abkürzung "RLSB" verbunden mit dem jeweiligen Standort (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Osnabrück). Die Amtsbezeichnung der Behördenleitung lautet Direktorin oder Direktor als Leiterin oder Leiter eines RLSB.
2. Auf der Grundlage von Nummer 1 des Bezugsbeschlusses zu c wird die NLSchB mit Ablauf des 30.11.2020 aufgelöst. Die RLSB übernehmen in der Rechtsnachfolge die Aufgaben der NLSchB als nachgeordnete Schulbehörden nach § 119 NSchG.
Die RLSB haben für ihren jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich folgende Kernaufgaben:
a)
Aufgaben der nachgeordneten Schulbehörden nach dem NSchG,
b)
Versorgung der öffentlichen Schulen mit Personal, einschließlich Unterstützungsleistungen für die Schulen,
c)
Angelegenheiten der Studienseminare mit Ausnahme der Staatsprüfungen,
d)
Angelegenheiten der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule und der Sprachbildungszentren,
e)
Aufgaben der finanziellen Förderungen im Geschäftsbereich des MK, soweit sie nicht von anderen Behörden im Geschäftsbereich oder von Dritten wahrgenommen werden, einschließlich der finanziellen Förderung von Kindertagesstätten und Förderprogrammen der Frühkindlichen Bildung (Aufgaben des Fachbereichs III des Niedersächsischen Landesjugendamtes [NLJA]),
f)
Aufgaben der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder (Fachbereich II des NLJA),
g)
Angelegenheiten der Ausbildung in den anderen als ärztlichen Heilberufen,
h)
Angelegenheiten der außerschulischen beruflichen Bildung und
i)
alle übrigen Rechtsangelegenheiten, Verwaltungs- und Dienstleistungsaufgaben im Geschäftsbereich MK, soweit diese nicht dem MK vorbehalten oder anderen übertragen sind.
MK wird die organisatorischen Einzelheiten und Aufgabenzuordnungen durch einen Organisationserlass regeln. Im Rahmen dieses Organisationserlasses können einem RLSB landesweite Aufgaben zur Wahrnehmung übertragen werden.
3. Die räumlichen Zuständigkeitsbereiche und die den jeweiligen RLSB zugeordneten unselbstständigen Außenstellen ergeben sich aus der Anlage. Im Zuge der Neuordnung des Geschäftsbereichs wird MK ermächtigt, Entscheidungen über die Einrichtung und Auflösung von Außenstellen zu treffen.
4. MK wird ermächtigt, den RLSB und dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) weitere Aufgaben des Geschäftsbereichs zu übertragen.
5. MK und MF werden gebeten, die stellen- und haushaltswirtschaftlichen Umsetzungen zur Neuordnung des Geschäftsbereichs untereinander zu regeln und alle erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Neuordnung zum 1.12.2020 in die Wege zu leiten.
6. Die Bezugsbeschlüsse zu a und c werden mit Ablauf des 30.11.2020 aufgehoben.