EUFernsehÄG,NI - Europäisches Fernsehen ÄndG

Art. 1 EUFernsehÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen
Redaktionelle Abkürzung
EUFernsehÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620170000000

(1) Dem am 9. September 1998 vom Ministerkomitee des Europarates zur Annahme aufgelegten Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen wird zugestimmt.

(2) Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht. Es ändert das Übereinkommen vom 5. Mai 1989 (Nds. GVBl. 1992 S.251).

(3) Der Tag, an dem das Änderungsprotokoll nach seinem Artikel 35 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 EUFernsehÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen
Redaktionelle Abkürzung
EUFernsehÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620170000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 11. Mai 2000

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Rolf W e r n s t e d t

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Sigmar G a b r i e l