LGÄHE/NIStV 2014,NI - Landesgrenzänderung-Hessen/Niedersachsen-Staatsvertrag 2014

Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStV 2014,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Vom 23. Mai/5. Juni 2014 (Nds. GVBl. S. 294 - VORIS 10100 -) (1)

Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl. S. 294)

Zur Erreichung eines dem tatsächlichen Ausbau der Bundesstraße 3 entsprechenden Grenzverlaufs im Bereich des Gutsbezirks Reinhardswald (Landkreis Kassel) und der Stadt Hann. Münden (Landkreis Göttingen) sowie zur Vollendung der beabsichtigten Grenzänderung im Bereich der Gemeinden Nieste und Staufenberg wird zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen nach Anhörung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund des Artikels 29 Abs. 7 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 7) vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) folgender Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze geschlossen:

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 504)

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl. S. 294) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 2 am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Art. 1 LGÄHE/NIStV 2014

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStV 2014,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen - im Folgenden: Länder - durch Austausch der in der Anlage 1 bezeichneten Flächen. Die Änderungen sind in den als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Kartenblättern grafisch dargestellt. Die Anlagen sind Bestandteile des Staatsvertrages.

(2) In das Hoheitsgebiet des Landes Niedersachsen gehen über die in § 1 Abs. 1 der Anlage 1 aufgeführten Flächen in der Gemarkung Oberförsterei Gahrenberg. In das Hoheitsgebiet des Landes Hessen gehen über die in § 1 Abs. 2 und 3 der Anlage 1 aufgeführten Flächen in den Gemarkungen Münden und Escherode.

Art. 2 LGÄHE/NIStV 2014

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStV 2014,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

(1) In den übergehenden Gebieten befindet sich kein Verwaltungsvermögen im Sinne des § 4 G Artikel 29 Abs. 7.

(2) Eigentumsrechtliche Fragen werden von diesem Staatsvertrag nicht berührt.

Art. 3 LGÄHE/NIStV 2014

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStV 2014,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

(1) Die Länder und die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften treffen die sich infolge der Grenzänderungen als notwendig erweisenden Regelungen möglichst innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrages.

(2) Die Länder und die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrages die für die Verwaltung notwendigen Akten, Urkunden, Register und andere Unterlagen zu übergeben und die für die Berichtigung des Grundbuchs erforderlichen Erklärungen abzugeben.

(3) Zwischen den Ländern werden Verwaltungsgebühren und Auslagen für notwendige Amtshandlungen anlässlich der Grenzänderung nicht erhoben oder erstattet.

Art. 4 LGÄHE/NIStV 2014

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStV 2014,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze vom 19./23. Mai 1967 sowie der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. Oktober 2010/10. November 2010 bleiben im Übrigen unberührt.