WBSRdErl,NI - Wohnberechtigungsschein-Runderlass

Abschnitt 1 WBSRdErl

Bibliographie

Titel
Verfahren zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins und zur Einkommensermittlung nach dem NWoFG
Redaktionelle Abkürzung
WBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

Zur Durchführung und Sicherstellung einer kontinuierlichen und landesweit einheitlichen Wohnraumförderung nach dem NWoFG sind für das Verfahren zur Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und zur Einkommensermittlung die Formblätter zu den Buchstaben a bis e nach den vom MW vorgegebenen und im Anhang abgedruckten Mustern zu verwenden:

  1. a)

    Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins und Einkommenserklärung der Person, die einen Wohnberechtigungsschein beantragt oder die einen Förderantrag stellt (Anhang 1),

  2. b)

    Anlage 1: Einkommenserklärung der haushaltsangehörigen Person nach § 5 des NWoFG (Anhang 2),

  3. c)

    Wohnberechtigungsschein (§ 8 Abs. 2 NWoFG) (Anhang 3),

  4. d)

    Wohnungsbezogener Wohnberechtigungsschein (§ 8 Abs. 3 NWoFG) (Anhang 4),

  5. e)

    Vermieterbestätigung (Anhang 5).

Noch vorhandene Vordrucke zu den Buchstaben a und b können noch verbraucht werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 28. September 2023 (Nds. MBl. S. 772)

Abschnitt 2 WBSRdErl

Bibliographie

Titel
Verfahren zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins und zur Einkommensermittlung nach dem NWoFG
Redaktionelle Abkürzung
WBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

Sofern die für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins zuständigen Stellen das Angebot einer Online-Antragstellung vorhalten oder eine Software für die Antragsbearbeitung nutzen, können sie von den Mustern nach den Buchstaben a bis e abweichen, sofern sich die Inhalte der Formulare weiterhin an diesen Mustern ausrichten.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 28. September 2023 (Nds. MBl. S. 772)

Abschnitt 3 WBSRdErl

Bibliographie

Titel
Verfahren zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins und zur Einkommensermittlung nach dem NWoFG
Redaktionelle Abkürzung
WBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

Wohnberechtigungsscheine aus anderen Bundesländern können aufgrund der sich unterscheidenden Bestimmungen der Länder zu den Einkommensgrenzen und/oder angemessenen Wohnungsgrößen grundsätzlich nicht anerkannt werden. Die Einhaltung der Einkommensgrenze und/oder der angemessenen Wohnungsgröße für den Bezug einer Wohnung in Niedersachsen kann nicht durch einen Wohnberechtigungsschein eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 28. September 2023 (Nds. MBl. S. 772)

Abschnitt 4 WBSRdErl

Bibliographie

Titel
Verfahren zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins und zur Einkommensermittlung nach dem NWoFG
Redaktionelle Abkürzung
WBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 28. September 2023 (Nds. MBl. S. 772)

An die
Region Hannover, Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen
Städte und selbständigen Gemeinden
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

- Nds. MBl. Nr. 38/2023 S. 772