VFHHAJLärmSFV,NI - Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen Lärmschutzbereichsfestsetzungsverordnung

Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen
Redaktionelle Abkürzung
VFHHAJLärmSFV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28000

Vom 14. September 2010 (Nds. GVBl. S. 326 - VORIS 28000 -)

Aufgrund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) wird verordnet:

§ 1 VFHHAJLärmSFV

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen
Redaktionelle Abkürzung
VFHHAJLärmSFV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28000

(1) Für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen wird ein Lärmschutzbereich im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt, der aus einer Tag-Schutzzone 1, einer Tag-Schutzzone 2 und einer Nacht-Schutzzone besteht.

(2) 1Der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen ist in Karten im Maßstab 1 : 50.000 (Anlagen 1 bis 3) dargestellt. 2Das Land stellt der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover, den Städten Langenhagen und Garbsen sowie der Gemeinde Isernhagen Karten im Maßstab 1 : 5.000 zur Verfügung, in denen der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen dargestellt ist. 3Diese Kommunen halten die Karten zur Einsichtnahme für jedermann bereit.

(3) Die genaue Abgrenzung des Lärmschutzbereichs mit seinen Schutzzonen bilden die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 4 für die jeweilige Schutzzone angegebenen Kurvenpunkten.

(4) Das Flughafengelände gehört nicht zum Lärmschutzbereich.

§ 2 VFHHAJLärmSFV

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen
Redaktionelle Abkürzung
VFHHAJLärmSFV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28000

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Nach Artikel 3 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl. I S. 986) tritt gleichzeitig die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen vom 22. Januar 1975 (BGBl. I S. 299) außer Kraft.

Hannover, den 14. September 2010

Die Niedersächsische Landesregierung

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