PersKoSRdErl 2023,NI - Personalkostensätzerunderlass 2023

Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie der Durchschnittssätze für die Veranschlagung von Personalausgaben 2023

Bibliographie

Titel
Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie der Durchschnittssätze für die Veranschlagung von Personalausgaben 2023
Redaktionelle Abkürzung
PersKoSRdErl 2023,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

RdErl. d. MF v. 8. 3. 2023 - 12 1-04031/3333/2023 -

Vom 8. März 2023 (Nds. MBl. S. 250, 346)

- VORIS 64000 -

Bezug:

  1. a)

    Bek. d. StK v. 15. 4. 1998 (Nds. MBl. S. 759)
    - VORIS 20210 00 00 00 003 -

  2. b)

    RdErl. v. 9. 12. 2020 (Nds. MBl. S. 1645)
    - VORIS 64100 -

  3. c)

    RdErl. v. 2. 3. 2021 (Nds. MBl. S. 496)
    - VORIS 64000 -

Abschnitt 1 PersKoSRdErl 2023

Bibliographie

Titel
Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie der Durchschnittssätze für die Veranschlagung von Personalausgaben 2023
Redaktionelle Abkürzung
PersKoSRdErl 2023,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

In den Anlagen 1 und 2 werden die standardisierten Personalkostensätze bekannt gegeben. Die Berechnungen basieren auf dem NBesG vom 20. 12. 2016 (Nds. GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. 9. 2022 (Nds. GVBl. S. 611), sowie des Änderungstarifvertrages Nummer 12 vom 29. 11. 2021.

Die standardisierten Personalkostensätze sind sowohl für Gesetzesfolgenabschätzungen als auch im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, sofern standardisierte Werte für den Personalbereich zugrunde gelegt werden, heranzuziehen. Sie werden berechnet nach dem in Nummer 3.4.4 der Vorläufigen Grundsätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen festgelegten Schema (Anlage zur Bezugsbekanntmachung zu a). Für die Sachkostenpauschale (Spalte 8 der Tabellen) wurde auf Basis von aktuellen Daten, ohne Personal und Ist-Ausgaben in den Schulkapiteln, im Kapitel 03 20, 11 05 sowie Kapitel 20 11 ein Pauschsatz für einen durchschnittlichen normalen Büroarbeitsplatz ermittelt. Dieser Pauschsatz in Höhe von 9 082 EUR enthält neben Pauschalen für

  • kalkulatorische Raumkosten in Höhe von 2 170 EUR,

  • laufende Sachkosten in Höhe von 4 083 EUR für z. B. Material, Fernmeldekosten, Einzelerwerb von Büroausstattungsgegenständen usw.,

  • sonstige jährliche Investitionen in Höhe von 559 EUR für z. B. Fernmeldeanlagen, besondere Betriebseinrichtungen u. Ä.

einen Zuschlag in Höhe von 2 270 EUR für die IT-Basisausstattung inklusive Betrieb eines Büroarbeitsplatzes. Berücksichtigt sind hier eine IT-Basisausstattung sowie Betriebsleistungen gemäß der für den Niedersachsen-Client hinterlegten Beschreibung "http://intra.it.niedersachsen.de/live/index.php?intranet_id=24113&_psmand=153" sowie Nutzungsanteile für einen Scanner/Drucker.

Sofern Arbeitsplätze mit Spezialausstattungen betrachtet werden, sind anstelle der in der Sachkostenpauschale enthaltenen Pauschsätze die auf den Einzelfall abgestimmten Kosten zu ermitteln. Ebenso ist die Ausstattung von Arbeitsplätzen mit über die IT-Basis-Ausstattung hinausgehende Hard- und Softwareprodukten zwingend separat zu ermitteln.

Hinsichtlich der in die Berechnung einbezogenen Durchschnittssätze wird auf Nummer 2 verwiesen.

Abschnitt 2 PersKoSRdErl 2023

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Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie der Durchschnittssätze für die Veranschlagung von Personalausgaben 2023
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

In Anlage 3 sind für alle Besoldungs- und Entgeltgruppen die Durchschnittssätze zur Veranschlagung der Personalausgaben zusammengefasst dargestellt. Hierin sind die Auswirkungen des Nds. Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022, des niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation sowie des oben aufgeführten Änderungstarifvertrages berücksichtigt.

Die Durchschnittssätze werden auf Basis der vom NLBV ermittelten Ist-Ausgaben je Besoldungs- und Entgeltgruppe berechnet, wobei

2.1
im Besoldungsbereich

  • die Auswirkungen der linearen Anpassungen ab 1. 12. 2022 (2,8 %),

  • die Jahressonderzahlung für Kinder in Höhe von 250 EUR bzw. 500 EUR,

  • die Jahressonderzahlung in Höhe von 500 EUR bzw. 1 200 EUR,

  • die Amtszulagen,

  • die dynamischen und statischen Stellen- sowie Erschwerniszulagen,

2.2
im Tarifbereich jeweils einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und der Umlage zur Zusatzversicherung

  • die Auswirkungen des Änderungstarifvertrages Nummer 12 vom 29. 11. 2021 (lineare Anpassungen ab 1. 12. 2022 [2,8 %]),

  • die Jahressonderzahlung und die Strukturausgleichzulage,

  • die kindbezogenen Entgeltanteile gemäß § 11 TVÜ-Länder in den TV-L,

  • die dynamischen und statischen Stellenzulagen sowie Erschwerniszulagen

einbezogen wurden.

Sofern darüber hinaus weitere Zulagen gewährt werden, sind diese den Durchschnittssätzen hinzuzurechnen.

Bei Abweichungen von den Stellenplänen und Bedarfsnachweisen (neue Stellen, Höherstufungen usw.), Veränderungen der Personalkostenbudgets sowie bei Veränderungen der Beschäftigungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte sind ab sofort die in den Anlagen ausgewiesenen Durchschnittssätze anzuwenden.

Abschnitt 3 PersKoSRdErl 2023

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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Grundlage für die Berechnung der Durchschnittssätze und somit auch der standardisierten Personalkostensätze sind die Strukturverhältnisse innerhalb der Landesverwaltung. Zur Übernahme auf Bereiche außerhalb der Landesverwaltung sind sie daher nicht geeignet.

Abschnitt 4 PersKoSRdErl 2023

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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Dieser RdErl. tritt am 22. 3. 2023 in Kraft. Der Bezugserlass zu c tritt mit Ablauf des 21. 3. 2023 außer Kraft.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung