RL MWPA-Erl,NI - Richtlinie "Mehrjähriger Wildpflanzenanbau"-Erlass

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen als Kultursystem zur Energiegewinnung
(Richtlinie "Mehrjähriger Wildpflanzenanbau")

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen als Kultursystem zur Energiegewinnung (Richtlinie "Mehrjähriger Wildpflanzenanbau")
Redaktionelle Abkürzung
RL MWPA-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78410

Erl. d. ML v. 25.5.2021 - 105.2-3234/1-5-282.3 -

Vom 25. Mai 2021 (Nds. MBl. S. 1004)

Geändert durch Erl. vom 2. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1181)

- VORIS 78410 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8

Abschnitt 1 RL MWPA-Erl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen als Kultursystem zur Energiegewinnung (Richtlinie "Mehrjähriger Wildpflanzenanbau")
Redaktionelle Abkürzung
RL MWPA-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78410

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen mit der Nutzung zur energetischen Gewinnung.

Ziel der Zuwendung ist die Entwicklung und Etablierung einer Ergänzung zum Anbau von konventionellen Energiepflanzen. Aufgrund der geringeren Ertragswerte bei der Energiegewinnung soll bei den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Ackerflächen aus der Land- und Forstwirtschaft ein Anreiz geschaffen werden, zur Erhöhung von Biodiversität und zur Erhöhung des Schutzes von Boden und Grundwasser mehrjährige Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen anzubauen.

Ein erhebliches Landesinteresse besteht an der Umsetzung der Maßnahme, weil im Zuge dessen im Sinne der niedersächsischen Ackerbau- und Grünlandstrategie arten- und strukturreiche Lebensräume für Insekten und Wildtiere bei gleichzeitig ressourcenschonender Biogasproduktion entstehen können.

1.2 Bei den nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendungen handelt es sich um Beihilfen nach der

  • Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. EU Nr. L 352 S. 9) geändert durch Verordnung (EU) 2019/316 der Kommission vom 21.2.2019 (ABl. EU Nr. L 51 I S. 1) - im Folgenden: Agrar-De-minimis-Verordnung - und

  • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 352 S. 1) geändert durch Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2.7.2020 (ABl. EU Nr. L 215 S. 3) - im Folgenden: De-minimis-Verordnung -

in der jeweils aktuellen Fassung.

1.3 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. September 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 25. Mai 2021 (Nds. MBl. S. 1004)

Abschnitt 2 RL MWPA-Erl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen als Kultursystem zur Energiegewinnung (Richtlinie "Mehrjähriger Wildpflanzenanbau")
Redaktionelle Abkürzung
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78410

Gefördert wird die Anlage und Pflege von mehrjährigen Blühflächen mit dreijähriger Nutzung auf Ackerland als Ausgleich von Bewirtschaftungs- bzw. Nutzungsverlusten.

Außer Kraft am 1. September 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 25. Mai 2021 (Nds. MBl. S. 1004)

Abschnitt 3 RL MWPA-Erl - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen als Kultursystem zur Energiegewinnung (Richtlinie "Mehrjähriger Wildpflanzenanbau")
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Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78410

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen unbeschadet der gewählten Rechtsform aus der Land- und Forstwirtschaft, die Flächen in Niedersachsen bewirtschaften.

Außer Kraft am 1. September 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 25. Mai 2021 (Nds. MBl. S. 1004)

Abschnitt 4 RL MWPA-Erl - Zuwendungsvoraussetzungen

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen als Kultursystem zur Energiegewinnung (Richtlinie "Mehrjähriger Wildpflanzenanbau")
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RL MWPA-Erl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78410

Voraussetzung für die Förderung ist,

4.1
dass die beantragten Ackerflächen in Niedersachsen liegen,

4.2
dass die Zuwendungsempfängerinnen oder die Zuwendungsempfänger die einschlägigen Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und sonstige einschlägige Anforderungen des nationalen Rechts einhalten,

4.3
dass die Antragstellerinnen oder die Antragsteller die beantragten Flächen ab 2022 in ihrem Sammelantrag Agrarförderung und Agrar-Umweltmaßnahmen (ANDI-Antrag) angeben.

Außer Kraft am 1. September 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 25. Mai 2021 (Nds. MBl. S. 1004)