GesWes2.ÄG,NI - Gesundheitswesen 2. ÄndG

Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Redaktionelle Abkürzung
GesWes2.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061

Vom 14. Februar 2002 (Nds. GVBl. S. 66 - VORIS 21061 -)

- Anlage nicht wiedergegeben -

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 GesWes2.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Redaktionelle Abkürzung
GesWes2.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061

(1) Dem am 9. Juli/7. September 2001 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. Dezember 2000 laut einzigem Artikel des Änderungsabkommens vom 9. und 17. Juli/14. August/7. September 2001 (Nds. GVBl. 2002 S. 66).

Art. 2 GesWes2.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Redaktionelle Abkürzung
GesWes2.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 14. Februar 2002

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Rolf W e r n s t e d t

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Sigmar G a b r i e l