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  • ab 23.12.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LegTierSchRdErl

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Ausführungshinweise zu Abschnitt 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung "Anforderungen an das Halten von Legehennen" sowie ergänzende Hinweise für Mobilställe
Redaktionelle Abkürzung
LegTierSchRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Dieser RdErl. tritt 23. 12. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 22. 12. 2021 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 2 Satz 1 des Runderlasses vom 22. Dezember 2021 (Nds. MBl. S. 1952)

An
die Landkreise und kreisfreien Städte, Region Hannover,
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser

Nachrichtlich:
An
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit