Abschnitt 2 HeilBZuRdErl
Bibliographie
- Titel
- Zuständige Behörden für andere als ärztliche Heilberufe
- Redaktionelle Abkürzung
- HeilBZuRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
2.
Der Bezugserlass zu a wird aufgehoben.
An
die Landesschulbehörde
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie