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  • ab 22.12.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 HeilBZuRdErl

Bibliographie

Titel
Zuständige Behörden für andere als ärztliche Heilberufe
Redaktionelle Abkürzung
HeilBZuRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

2.
Der Bezugserlass zu a wird aufgehoben.

An
die Landesschulbehörde
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie