Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 30.03.2012 (aktuelle Fassung)

Art. 2 1. FöFoÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
Redaktionelle Abkürzung
1. FöFoÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 23. März 2012

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann  D i n k l a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
David  M c A l l i s t e r