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  • ab 07.06.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 3 RPflPrüfHBS - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
RPflPrüfHBS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320

Diese Vereinbarung findet für die Zwischen- und Rechtspflegerprüfung der Anwärterinnen und Anwärter Anwendung, die im Jahre 2003 ihre Ausbildung begonnen haben, oder diese nach dem genannten Zeitpunkt beginnen.