Abschnitt 1 17. RÄndStVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Redaktionelle Abkürzung
- 17. RÄndStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(1) Dem am 18. Juni 2015 unterzeichneten Siebzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2016 in Kraft.