Abschnitt 1 NBesG§37DRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführungshinweise zu den §§ 37 bis 41 NBesG
- Redaktionelle Abkürzung
- NBesG§§37-41DRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
1. Durchführung der §§ 37 bis 41 NBesG werden die in der Anlage abgedruckten Hinweise gegeben. Es wird gebeten, hiernach zu verfahren.
Den Kommunen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Außer Kraft am 1. März 2025 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 12. März 2020 (Nds. MBl. S. 423)