Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NBesG§37DRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführungshinweise zu den §§ 37 bis 41 NBesG
Redaktionelle Abkürzung
NBesG§§37-41DRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

1. Durchführung der §§ 37 bis 41 NBesG werden die in der Anlage abgedruckten Hinweise gegeben. Es wird gebeten, hiernach zu verfahren.

Den Kommunen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Außer Kraft am 1. März 2025 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 12. März 2020 (Nds. MBl. S. 423)