Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 18.12.1981 (aktuelle Fassung)

Art. 1 FGSenErrStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
FGSenErrStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30500020000000

(1) Dem am 8., 14. und 22. April 1981 in Hamburg, Kiel und Hannover unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 7 im Verhältnis zwischen den Vertragschließenden in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 31. Dezember 1981 (Bek. vom 18. Januar 1982, Nds. GVBl. S. 14).