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§ 16 HBerAblöGS

Bibliographie

Titel
Gesetz, die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichts Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend
Redaktionelle Abkürzung
HBerAblöGS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100030000000

Die Berechtigungen auf den Bauholzbedarf sind nur im Wege freier Vereinbarung ablösbar, jedoch bedarf es hierzu künftig weder der Zustimmung dritter Betheiligter, noch der Genehmigung Unseres Herzoglichen Staatsministeriums. (§ 10 des Gesetzes vom 12. Febr. 1842 Nr. 43).