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Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStV 2014,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Vom 23. Mai/5. Juni 2014 (Nds. GVBl. S. 294 - VORIS 10100 -) (1)

Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl. S. 294)

Red. Anm.: Die Kartenblätter sind im Nds. GVBl. Nr. 21 vom 30. Oktober 2014 auf den Seiten 297 bis 298 wiedergegeben.

Zur Erreichung eines dem tatsächlichen Ausbau der Bundesstraße 3 entsprechenden Grenzverlaufs im Bereich des Gutsbezirks Reinhardswald (Landkreis Kassel) und der Stadt Hann. Münden (Landkreis Göttingen) sowie zur Vollendung der beabsichtigten Grenzänderung im Bereich der Gemeinden Nieste und Staufenberg wird zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen nach Anhörung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund des Artikels 29 Abs. 7 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 7) vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) folgender Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze geschlossen:

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist nach § 1 Absatz 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl. S. 294) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.