Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 10 NHZG - Festsetzungen im Haushaltsplan

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG)
Redaktionelle Abkürzung
NHZG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22220030000000

Sind in den Fällen des Artikels 7 Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrages im Haushaltsplan des Landes gemäß Artikel 15 Abs. 1 Nrn. 9 und 10 des Staatsvertrages für die jeweilige Hochschule die Zulassungszahlen für die Studiengänge durch eine verbindliche Erläuterung festgesetzt worden, so sind diese maßgeblich.