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§ 10 NHZG - Festsetzungen im Haushaltsplan

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG)
Redaktionelle Abkürzung
NHZG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22220030000000

Sind in den Fällen des Artikels 7 Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrages im Haushaltsplan des Landes abweichend von Artikel 16 Abs. 1 Nr. 15 des Staatsvertrages für die jeweilige Hochschule die Zulassungszahlen für die Studiengänge durch eine verbindliche Erläuterung festgesetzt worden, so sind diese maßgeblich.

Hannover, den 29. Januar 1998

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Horst Milde

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Schröder