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§ 2 LGÄMV/NIStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄMV/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

(1)

Das Gebiet, das nach Artikel 1 Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrages auf das Land Niedersachsen übergeht, wird in die Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg, eingegliedert.

Nach § 5 Satz 2 treten die §§ 2 und 3 am gleichen Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt; dieser Tag ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.