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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 AktO-SG - Zusatzzeichen

Bibliographie

Titel
Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (AktO-SG)
Amtliche Abkürzung
AktO-SG
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31660

Bestimmte Geschäftsvorgänge sind nach Maßgabe dieser Anlage mit Zusatzzeichen zu kennzeichnen, die den das Jahr bezeichnenden Zahlen im Aktenzeichen folgen.

Sind mehrere Zusatzzeichen zu verwenden, so gilt die Reihenfolge dieser Anlage

ZusatzzeichenVerfahren nach §§ 16 und 17
BBeschwerdeverfahren, mit Ausnahme der Nichtzulassungsbeschwerde
EREinstweiliger Rechtsschutz
KLErstinstanzliches Klageverfahren beim LSG
(ohne Normenkontrollverfahren)
NKNormenkontrollverfahren
NZBBeschwerden gegen die Nichtzulassung der Berufung (mit Eingang beim LSG)
ZVWZurückverweisung
ZusatzzeichenVerfahren nach §§ 16, 17 und § 18 Absatz 1 Nummer 4
PKHSelbstständige Prozesskostenhilfeverfahren
RGAnhörungsrügeverfahren
WAWiederaufnahme
ZusatzzeichenVerfahren nach §§ 12, 14 und 18
ABAblehnung von Gerichtspersonen (§ 60 SGG)
BWBeweissicherungsverfahren
DSAngelegenheiten nach § 81a und § 81b SBG X
EErinnerung gegen eine Kostenfestsetzungsbeschluss, gegen den Kostenansatz, gegen eine Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung oder gegen eine Festsetzung der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwaltes, die dem Richter zur Entscheidung vorgelegt werden
EKEntschädigungsklagen (§ 202 Satz 2 SGG, § 201 GVG)
ERIAngelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
GRVerfahren vor dem Güterichter (§ 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 278 Absatz 5 ZPO)
RHAmts- und Rechtshilfeersuchen einschließlich der Angelegenheiten nach § 22 SGB X

Hinweis: Andere nach der SG-Statistik zu erfassende sonstige Verfahren, für die kein Zusatzzeichen vorgesehen ist, werden ohne ein solches erfasst. Im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde kann die Präsidentin oder der Präsident des Landessozialgerichts hierfür die Verwendung weiterer Zusatzzeichen anordnen.