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§ 230b NBG - Beamte der Steuerverwaltung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)
Amtliche Abkürzung
NBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411010000000

Abweichend von § 30 Satz 3 kann bei Beamten der Steuerverwaltung auf Beschluß der Landesregierung das Fachministerium nach näherer Bestimmung in den Laufbahnvorschriften einen unabhängigen Ausschuß mit der Feststellung der Befähigung betrauen.