Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 10.10.2006, Az.: 2 Ws 258/06

Beanspruchung der Grundgebühr für das erneute Einarbeiten in den Rechtsfall durch den Vertreter eines beigeordneten Verteidigers neben dem beigeordneten Rechtsanwalt; Mehrfache Gebührenentstehung im Falle der Vertretung des Verteidigers in einem Hauptverhandlungstermin durch einen anderen Verteidiger

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
10.10.2006
Aktenzeichen
2 Ws 258/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 33175
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2006:1010.2WS258.06.0A

Verfahrensgang

vorgehend
LG Lüneburg - 28.07.2006 - AZ: 24 KLs 14/05

Fundstelle

  • RVGreport 2007, 71 (Volltext mit red. LS u. Anm.)

Verfahrensgegenstand

Schwerer Bandendiebstahl
hier: Kostenfestsetzung

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: OLG Celle - 10.10.2006 - AZ: 2 Ws 241/06

In der Strafsache
...
hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle
auf die Beschwerden der Antragsteller
gegen den Beschluss der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg vom 28.07.2006
durch
den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht xxx,
die Richterin am Oberlandesgericht xxx und
den Richter am Landgericht xxx
am 10. Oktober 2006
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerden werden verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.