Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 10.10.2006, Az.: 2 Ws 258/06
Beanspruchung der Grundgebühr für das erneute Einarbeiten in den Rechtsfall durch den Vertreter eines beigeordneten Verteidigers neben dem beigeordneten Rechtsanwalt; Mehrfache Gebührenentstehung im Falle der Vertretung des Verteidigers in einem Hauptverhandlungstermin durch einen anderen Verteidiger
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 10.10.2006
- Aktenzeichen
- 2 Ws 258/06
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2006, 33175
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:2006:1010.2WS258.06.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Lüneburg - 28.07.2006 - AZ: 24 KLs 14/05
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 2 RVG
Fundstelle
- RVGreport 2007, 71 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
Verfahrensgegenstand
Schwerer Bandendiebstahl
hier: Kostenfestsetzung
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: OLG Celle - 10.10.2006 - AZ: 2 Ws 241/06
In der Strafsache
...
hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle
auf die Beschwerden der Antragsteller
gegen den Beschluss der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg vom 28.07.2006
durch
den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht xxx,
die Richterin am Oberlandesgericht xxx und
den Richter am Landgericht xxx
am 10. Oktober 2006
beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerden werden verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.