Art. 1 GlüStVG 2021
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021)
- Redaktionelle Abkürzung
- GlüStVG 2021,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21013
(1) Dem am 23./29. Oktober 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft.
(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 2 oder 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. August 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.