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  • ab 24.03.2021 (aktuelle Fassung)

Art. 1 GlüStVG 2021

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021)
Redaktionelle Abkürzung
GlüStVG 2021,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

(1) Dem am 23./29. Oktober 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft.

(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 2 oder 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. August 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.