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Art. 2 LGÄMV/NIStV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄMV/NIStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100
(1)

(1) In den übergehenden Gebieten befindet sich kein Verwaltungsvermögen im Sinne des § 4 G Artikel 29 Abs. 7.

(2) Eigentumsrechtliche Fragen werden von diesem Staatsvertrag nicht berührt.

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft tritt, ist nach § 1 Absatz 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.