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  • ab 29.09.2017 (aktuelle Fassung)

Art. 2 STVVBStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen
Redaktionelle Abkürzung
STVVBStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
61100

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 20. September 2017

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l