Abschnitt 1 ZuwBearbAV 2019
Bibliographie
- Titel
- Bearbeitung von Zuwendungen
- Redaktionelle Abkürzung
- ZuwBearbAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 35110
Die Aufgaben der Bewilligungsbehörde bei der Gewährung von Zuwendungen nach den VV zu § 44 LHO werden für folgende Zweckbestimmungen auf das Oberlandesgericht Oldenburg übertragen:
1.1 Zuwendungen für den Täter-Opfer-Ausgleich in Strafverfahren gegen erwachsene Täter,
1.2 Zuwendungen für die freie Straffälligenhilfe,
1.3 Zuwendungen zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung,
1.4 Zuwendungen für die Fortbildung von Schiedspersonen,
1.5 Zuwendungen für Betreuungsvereine nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.