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  • ab 01.10.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ZuwBearbAV 2019

Bibliographie

Titel
Bearbeitung von Zuwendungen
Redaktionelle Abkürzung
ZuwBearbAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35110

Die Aufgaben der Bewilligungsbehörde bei der Gewährung von Zuwendungen nach den VV zu § 44 LHO werden für folgende Zweckbestimmungen auf das Oberlandesgericht Oldenburg übertragen:

1.1 Zuwendungen für den Täter-Opfer-Ausgleich in Strafverfahren gegen erwachsene Täter,

1.2 Zuwendungen für die freie Straffälligenhilfe,

1.3 Zuwendungen zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung,

1.4 Zuwendungen für die Fortbildung von Schiedspersonen,

1.5 Zuwendungen für Betreuungsvereine nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.