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  • ab 07.12.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 KKSAufgÜErl - Regelungsinhalt

Bibliographie

Titel
Übertragung der Aufgaben einer Koordinierungs- und Kommunikationsstelle (KKS) zur Vorbereitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der zentralen IT-Architektur für den gesundheitlichen Verbraucherschutz an das SLA
Redaktionelle Abkürzung
KKSAufgÜErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

Mit der Verwaltungsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer zentralen Koordinierungs- und Kommunikationsstelle (KKS) zur Vorbereitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der zentralen IT-Architektur für den gesundheitlichen Verbraucherschutz (ZITA gV) zwischen dem Bund und den Bundesländern vom 1. 11. 2022 wurde die Einrichtung einer Koordinierungs- und Kommunikationsstelle (KKS), als eine gemeinsame Einrichtung der Länder und des Bundes, vereinbart. Das Land Niedersachsen wurde beauftragt, die KKS einzurichten und zu betreiben.

Die Wahrnehmung der in § 3 der o. g. Verwaltungsvereinbarung dargestellten Aufgaben der KKS wird mit Inkrafttreten dieses Erl. an das SLA übertragen.