Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 24.02.2010 (aktuelle Fassung)

Art. 2 UN-AFoltÜbkFP-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Redaktionelle Abkürzung
UN-AFoltÜbkFP-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 17. Februar 2010

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann D i n k l a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f